Kosten
Ich bin approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und führe eine Privatpraxis.
Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Folgende Möglichkeiten der Finanzierung bestehen:
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung um sich über Ihre individuellen Tarifbedingungen (z.B. Erstattungshöhe, Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, etc.) zu informieren, das Prozedere der Antragstellung zu klären und die erforderlichen Formulare anzufordern. Für Beihilfeberechtigte gelten die Regelungen der jeweils zuständigen Beihilfestelle. Merkblätter und Antragsformulare können Sie bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg beziehen: https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/
Integriertes Versorgungsprogramm nach § 140 SGB V
Besteht eine Versicherung bei der mkk, ist (bei vorhandener Platzkapazität) ein zeitnaher Therapiebeginn möglich.
Selbstzahler
Wenn Sie ohne Formalitäten und schnell mit einer Therapie für Ihr Kind beginnen wollen, können Sie die Kosten auch privat tragen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung 153,00 Euro.
Kostenerstattungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung
Grundsätzlich können Sie als gesetzlich Versicherter bzw. Ihr Kind auch in einer psychotherapeutischen Privatpraxis behandeln lassen. Die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist an die erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten geknüpft. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Diese Form der Finanzierung biete ich zur Zeit in meiner Praxis nicht an

